Mitglied werden
LAG Frauenbeauftragte in WfbM SH e.V.
Das bedeuten die Abkürzungen:
- LAG: Landes.arbeits.gemeinschaft
- WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen
- SH: Schleswig-Holstein
- e.V.: Eingetragener Verein
Das bedeutet:
Alle Frauen.beauftragten in Werkstätten
im Land Schleswig-Holstein arbeiten zusammen
im Verein.
Werde Mitglied im Verein!
Gemeinsam erreichen wir mehr.
Wer kann Mitglied werden?
Aktive Mitglieder
Gewählte Frauen.beauftragte aus einer Werkstatt in Schleswig-Holstein.
Frauen.beauftragte und Stell.vertreterin werden gemeinsam ein Mitglied.
Aktiv bedeutet:
- Man darf mit abstimmen bei Entscheidungen vom Verein.
- Man kann den Vorstand vom Verein wählen.
- Oder sich für den Vorstand vom Verein zur Wahl aufstellen.
Passive Mitglieder
Auch andere Personen können Mitglied werden.
Zum Beispiel:
- Personen, die den Verein unterstützen wollen.
- Frauen.beauftragte aus anderen Bundes.ländern.
Passiv bedeutet:
- Man darf mit nicht abstimmen bei Entscheidungen vom Verein.
- Man kann nicht bei Wahlen mitmachen.
Mitglied sein kostet nichts.
Wie werde ich Mitglied?
Es gibt dafür 3 Papiere.
Die müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die können Sie hier herunter.laden:
- Antrag auf Mitglied.schaft
- Erklärung zum Daten.schutz für die Frauen.beauftragte
- Erklärung zum Daten.schutz für die Vertrauens.person
Die Erklärung zum Datenschutz ist wichtig.
Damit wir Ihre E-Mail-Adresse speichern können.
Oder Ihre Telefon.nummer.
Dann können wir Ihnen wichtige Informationen schicken.
Hier können Sie die Satzung vom Verein herunter.laden:
Schicken Sie alles ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäfts.stelle.
Per Post an diese Adresse:
LAG Frauenbeauftragte in WfbM SH e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel
Oder per Mail an diese Adresse:
richter@lag-frauenbeauftragte-sh.de